RS Vwgh 2014/9/4 2011/15/0133

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Veröffentlicht am 04.09.2014
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Wird eine Wohnung durch ihren Eigentümer vermietet und hat der Eigentümer nicht die Möglichkeit zur jederzeitigen Benutzung der Wohnung, dann liegt für ihn hinsichtlich dieser Wohnung kein Wohnsitz vor (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0015).Wird eine Wohnung durch ihren Eigentümer vermietet und hat der Eigentümer nicht die Möglichkeit zur jederzeitigen Benutzung der Wohnung, dann liegt für ihn hinsichtlich dieser Wohnung kein Wohnsitz vor vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. Mai 1990, 89/13/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011150133.X05

Im RIS seit

10.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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