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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit der Verletzung des angeführten Rechtes "auf ordnungsgemäße Ermittlung der Bemessungsgrundlage" rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung von Verfahrensvorschriften, die als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen (§ 28 Abs. 1 Z 5 VwGG) zählt (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 22. Februar 2007, 2002/14/0013 und vom 27. September 2012, 2012/16/0095).Mit der Verletzung des angeführten Rechtes "auf ordnungsgemäße Ermittlung der Bemessungsgrundlage" rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung von Verfahrensvorschriften, die als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG) zählt vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 22. Februar 2007, 2002/14/0013 und vom 27. September 2012, 2012/16/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012160108.X01Im RIS seit
29.01.2015Zuletzt aktualisiert am
30.01.2015