RS Vwgh 2014/9/17 2013/04/0144

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Veröffentlicht am 17.09.2014
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E3L E06301000
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

32004L0018 Vergabe-RL öffentliche Bauaufträge Art1 Abs9;
BVergG 2006 §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Den Rechtsträger öffentlicher Krankenanstalten trifft die gesetzliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung durch den unterbrechungslosen Betrieb der Krankenanstalt (Hinweis E vom 27. Jänner 2014, 2013/11/0123 bis 0125, mwN). Entscheidende Voraussetzung der Gemeinnützigkeit von Krankenanstalten ist unter anderem, dass ihr Betrieb nicht die Erzielung eines Gewinnes bezweckt (Hinweis E vom 24. Juli 2013, 2011/11/0049, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013040144.X03

Im RIS seit

13.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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