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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §130;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/04/0062Rechtssatz
Ein Bieter, dessen Angebot zu Recht ausgeschieden wurde, kann durch Rechtswidrigkeiten, die das Verfahren zur Wahl eines Angebotes für den Zuschlag betreffen, nicht in Rechten verletzt werden (Hinweis E vom 25. Jänner 2011, 2009/04/0302).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013040061.X05Im RIS seit
13.11.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017