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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Alleine durch den behaupteten Vorwurf des Verfahrensfehlers der unterlassenen Zeugeneinvernahme in den alleine maßgeblichen Zulässigkeitsgründen wird eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht dargetan.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014010008.L01Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
11.02.2015