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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §9;Rechtssatz
Ist der materielle Empfänger nicht prozessfähig, ist sein gesetzlicher Vertreter als Empfänger zu bezeichnen und der Bescheid an diesen zuzustellen.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013010179.X02Im RIS seit
23.03.2016Zuletzt aktualisiert am
23.03.2016