RS Vwgh 2014/9/23 2013/01/0179

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Veröffentlicht am 23.09.2014
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ist der materielle Empfänger nicht prozessfähig, ist sein gesetzlicher Vertreter als Empfänger zu bezeichnen und der Bescheid an diesen zuzustellen.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013010179.X02

Im RIS seit

23.03.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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