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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit der geltend gemachten Verletzung im Recht auf "die Durchführung eines korrekten Verfahrens" rügt die Beschwerdeführerin die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen (§ 28 Abs. 1 Z. 5 VwGG) zählt, mit denen die Beschwerdeführerin den Beschwerdepunkt insoweit verwechselt (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 27. September 2012, Zl. 2012/16/0095).Mit der geltend gemachten Verletzung im Recht auf "die Durchführung eines korrekten Verfahrens" rügt die Beschwerdeführerin die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die als solche keinen Beschwerdepunkt darstellt, sondern zu den Beschwerdegründen (Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG) zählt, mit denen die Beschwerdeführerin den Beschwerdepunkt insoweit verwechselt vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 27. September 2012, Zl. 2012/16/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013010110.X01Im RIS seit
21.01.2015Zuletzt aktualisiert am
22.01.2015