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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall erhob der Revisionswerber gegen einen Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien, mit dem ihm die Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich nicht bewilligt wurde, eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), die mit dem angefochtenen Beschluss als unzulässig zurückgewiesen worden ist. Das BVwG vertrat die zutreffende Rechtsansicht, dass es für ein Rechtsmittel gegen den zitierten Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien nicht zuständig sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014030031.L01Im RIS seit
13.11.2014Zuletzt aktualisiert am
14.11.2014