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001 Verwaltungsrecht allgemeinRechtssatz
Wenn die Frage zu klären ist, ob die Behauptung einer Person, im Verfahren als Partei übergangen zu sein, zutreffend ist, hat dies nach der im Zeitpunkt der Erlassung des bisher an andere Verfahrensparteien bereits ergangenen Bescheides geltenden Sach- und Rechtslage zu geschehen (Hinweis E vom 24. Juni 2014, 2011/05/0098, mwH).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012030165.X18Im RIS seit
13.11.2014Zuletzt aktualisiert am
05.11.2015