RS Vwgh 2014/9/25 2013/07/0060

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Veröffentlicht am 25.09.2014
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Index

L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit baupolizeilichen Aufträgen ist bei der Beantwortung der Frage, ob Nachbarn einen auf die Einleitung eines baubehördlichen Auftragsverfahrens oder die Aufrechterhaltung eines baupolizeilichen Auftrages gerichteten Rechtsanspruch haben, darauf abzustellen, ob das Gesetz den Nachbarn Parteistellung einräumt (vgl. E 21. Mai 2007, 2004/05/0236; E 23. Juni 2010, 2006/06/0024; E 23. November 2010, 2009/06/0098; E 31. Juli 2012, 2012/05/0005).Im Zusammenhang mit baupolizeilichen Aufträgen ist bei der Beantwortung der Frage, ob Nachbarn einen auf die Einleitung eines baubehördlichen Auftragsverfahrens oder die Aufrechterhaltung eines baupolizeilichen Auftrages gerichteten Rechtsanspruch haben, darauf abzustellen, ob das Gesetz den Nachbarn Parteistellung einräumt vergleiche E 21. Mai 2007, 2004/05/0236; E 23. Juni 2010, 2006/06/0024; E 23. November 2010, 2009/06/0098; E 31. Juli 2012, 2012/05/0005).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013070060.X04

Im RIS seit

02.10.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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