RS Vwgh 2014/9/25 2011/07/0091

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Veröffentlicht am 25.09.2014
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83 Naturschutz Umweltschutz

Rechtssatz

Für eine Untersagung nach § 24 Abs. 5 AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd § 1 Abs. 3 AWG 2002 aus (vgl. E 23. April 2014, 20013/07/0178). Bereits die Möglichkeit der Herbeiführung einer Brandgefahr genügt, um eine Untersagung nach § 24 Abs. 5 AWG 2002 zu rechtfertigen.Für eine Untersagung nach Paragraph 24, Absatz 5, AWG 2002 reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd Paragraph eins, Absatz 3, AWG 2002 aus vergleiche E 23. April 2014, 20013/07/0178). Bereits die Möglichkeit der Herbeiführung einer Brandgefahr genügt, um eine Untersagung nach Paragraph 24, Absatz 5, AWG 2002 zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011070091.X02

Im RIS seit

13.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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