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80/05 Pflanzenschutz SchädlingsbekämpfungRechtssatz
§ 3 Abs. 4 PMG 1997 nimmt auf gemäß § 12 Abs. 10 PMG 1997 zugelassene Pflanzenschutzmittel Bezug. § 12 Abs. 10 PMG 1997 knüpft die kraft dieser Gesetzesstelle geltende Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel nach dem PMG 1997 an die aufrechte Zulassung dieser Pflanzenschutzmittel in einem anderen Mitgliedstaat. Im Falle des § 12 Abs. 10 PMG 1997 ergeht somit keine selbständige nationale Zulassung, sondern es wird eine solche durch eine mitgliedstaatliche Zulassung ersetzt (vgl. E 26. Juni 2008, 2006/07/0033).Paragraph 3, Absatz 4, PMG 1997 nimmt auf gemäß Paragraph 12, Absatz 10, PMG 1997 zugelassene Pflanzenschutzmittel Bezug. Paragraph 12, Absatz 10, PMG 1997 knüpft die kraft dieser Gesetzesstelle geltende Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel nach dem PMG 1997 an die aufrechte Zulassung dieser Pflanzenschutzmittel in einem anderen Mitgliedstaat. Im Falle des Paragraph 12, Absatz 10, PMG 1997 ergeht somit keine selbständige nationale Zulassung, sondern es wird eine solche durch eine mitgliedstaatliche Zulassung ersetzt vergleiche E 26. Juni 2008, 2006/07/0033).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011070006.X01Im RIS seit
13.01.2015Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015