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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Bei einer Yacht handelt es sich nach der Verkehrsauffassung um ein Wirtschaftsgut, das typischerweise eine Nahebeziehung zur privaten Lebensführung (Freizeitgestaltung) aufweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150162.X02Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018