RS Vwgh 2014/10/2 2011/15/0074

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Veröffentlicht am 02.10.2014
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/13/0005 E 26. September 2000 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Ein Abrechnungsbescheid iSd § 216 BAO dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte. Für einen Abspruch, welche der am Abgabenkonto des Gemeinschuldners gebuchten Zahlungsverpflichtungen und Gutschriften Masseforderungen oder Konkursforderungen sind, ist aber in einem Verfahren betreffend Abrechnung nach § 216 BAO kein Raum (Hinweis E 26.4.1993, 92/15/0012).Ein Abrechnungsbescheid iSd Paragraph 216, BAO dient der Klärung umstrittener abgabenbehördlicher Gebarungsakte. Für einen Abspruch, welche der am Abgabenkonto des Gemeinschuldners gebuchten Zahlungsverpflichtungen und Gutschriften Masseforderungen oder Konkursforderungen sind, ist aber in einem Verfahren betreffend Abrechnung nach Paragraph 216, BAO kein Raum (Hinweis E 26.4.1993, 92/15/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011150074.X01

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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