Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2010/12/0060 B 26. Jänner 2011 RS 2Stammrechtssatz
Der Nachweis der eingeschriebenen Absendung der Berufung bewirkt noch nicht den prima facie-Beweis ihres Einlangens bei der zuständigen Behörde. Das Einlangen der Berufung hat der Berufungswerber erforderlichenfalls unter Beweis zu stellen (siehe den Beschluss des OGH vom 30. Juni 2010, 3 Ob 69/10h, zur Frage der Beweislast betreffend den Zugang eingeschriebener Sendungen).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014120014.J03Im RIS seit
23.01.2015Zuletzt aktualisiert am
23.01.2015