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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §44 Abs1;Rechtssatz
Den dienstrechtlichen Vorschriften lässt sich ein Recht des Beamten auf eigenverantwortliches Handeln nicht entnehmen; ein solches wäre auch mit dem in der Verwaltung herrschenden Weisungsprinzip nicht in Einklang zu bringen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014120008.L01Im RIS seit
04.03.2015Zuletzt aktualisiert am
05.03.2015