RS Vwgh 2014/10/23 2011/07/0205

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Veröffentlicht am 23.10.2014
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80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Rechtssatz

Alleine das Lagern von nicht angemeldeten Pflanzenschutzmitteln ist gemäß § 3 Abs. 4 PMG 1997 nicht strafbar.Alleine das Lagern von nicht angemeldeten Pflanzenschutzmitteln ist gemäß Paragraph 3, Absatz 4, PMG 1997 nicht strafbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011070205.X04

Im RIS seit

13.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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