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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/07/0067 E 17. September 2009 RS 4Stammrechtssatz
Die Verwaltungsübertretung des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels ist als Begehungsdelikt anzusehen. In einem solchen Fall ist der Tatort dort, wo die jeweilige als "Inverkehrbringen" zu qualifizierende Handlung gesetzt wurde (vgl. E 21. Juni 2007, 2006/07/0118; E 25. Februar 2003, 2001/10/0257; E 31. Juli 2007, 2006/02/0153).Die Verwaltungsübertretung des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels ist als Begehungsdelikt anzusehen. In einem solchen Fall ist der Tatort dort, wo die jeweilige als "Inverkehrbringen" zu qualifizierende Handlung gesetzt wurde vergleiche E 21. Juni 2007, 2006/07/0118; E 25. Februar 2003, 2001/10/0257; E 31. Juli 2007, 2006/02/0153).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011070202.X02Im RIS seit
13.01.2015Zuletzt aktualisiert am
14.01.2015