RS Vwgh 2014/10/23 2011/07/0202

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Veröffentlicht am 23.10.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/05 Pflanzenschutz Schädlingsbekämpfung

Norm

PMG 1997 §2 Abs10;
PMG 1997 §3 Abs1;
PMG 1997 §34 Abs1 Z1 lita;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/07/0067 E 17. September 2009 RS 4

Stammrechtssatz

Die Verwaltungsübertretung des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels ist als Begehungsdelikt anzusehen. In einem solchen Fall ist der Tatort dort, wo die jeweilige als "Inverkehrbringen" zu qualifizierende Handlung gesetzt wurde (vgl. E 21. Juni 2007, 2006/07/0118; E 25. Februar 2003, 2001/10/0257; E 31. Juli 2007, 2006/02/0153).Die Verwaltungsübertretung des Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels ist als Begehungsdelikt anzusehen. In einem solchen Fall ist der Tatort dort, wo die jeweilige als "Inverkehrbringen" zu qualifizierende Handlung gesetzt wurde vergleiche E 21. Juni 2007, 2006/07/0118; E 25. Februar 2003, 2001/10/0257; E 31. Juli 2007, 2006/02/0153).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011070202.X02

Im RIS seit

13.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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