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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
In den in der gegenständlichen Revision vorgebrachten Gründen nach § 28 Abs. 3 VwGG wird - nach jeweils unsubstanziierten Ausführungen zur Sicherheitslage in der Provinz Kapsia, zum "Verbot" der Befragung des Revisionswerbers zu seinen Fluchtgründen im Rahmen der Erstbefragung, sowie zur nicht vorhandenen innerstaatlichen Fluchtalternative - geltend gemacht, dass das "Bundesverwaltungsgericht" eine "erhebliche Rechtsfrage" zu lösen habe, "insbesondere inwieweit nunmehr eine erhebliche Intensität der Furcht (des Revisionswerbers) vor Taliban vorliegt, wenn diese das Haus naher Verwandter in die Luft sprengen und auf der Suche nach dem Revisionswerber sind". Mit diesem - rein sachverhaltsbezogenen - Vorbringen wird nicht ansatzweise dargelegt, welche Rechtsfrage (der im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme) der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung über die Revision zu lösen hätte.In den in der gegenständlichen Revision vorgebrachten Gründen nach Paragraph 28, Absatz 3, VwGG wird - nach jeweils unsubstanziierten Ausführungen zur Sicherheitslage in der Provinz Kapsia, zum "Verbot" der Befragung des Revisionswerbers zu seinen Fluchtgründen im Rahmen der Erstbefragung, sowie zur nicht vorhandenen innerstaatlichen Fluchtalternative - geltend gemacht, dass das "Bundesverwaltungsgericht" eine "erhebliche Rechtsfrage" zu lösen habe, "insbesondere inwieweit nunmehr eine erhebliche Intensität der Furcht (des Revisionswerbers) vor Taliban vorliegt, wenn diese das Haus naher Verwandter in die Luft sprengen und auf der Suche nach dem Revisionswerber sind". Mit diesem - rein sachverhaltsbezogenen - Vorbringen wird nicht ansatzweise dargelegt, welche Rechtsfrage (der im Sinne des Artikel 133, Absatz 4, B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme) der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung über die Revision zu lösen hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014010109.L01Im RIS seit
12.02.2015Zuletzt aktualisiert am
23.02.2015