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E6JNorm
62006CJ0451 Walderdorff VORAB;Rechtssatz
Unionsrechtlich ist nach dem Urteil des EuGH vom 6. Dezember 2007, Walderdorff, C-451/06, davon auszugehen, dass für die bloße Verpachtung eines Fischereirechtes eine Steuerbefreiung aus dem Titel der Vermietung eines Grundstücks nicht in Betracht kommt (vgl. Achatz/Ruppe, UStG4, § 6 Tz 393). Indem die Abgabenbehörde der Bestimmung des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 einen Inhalt beigemessen hat, der in Ansehung des streitgegenständlichen Fischereirechts vom Unionsrecht abweicht, hat sie die Rechtslage verkannt.Unionsrechtlich ist nach dem Urteil des EuGH vom 6. Dezember 2007, Walderdorff, C-451/06, davon auszugehen, dass für die bloße Verpachtung eines Fischereirechtes eine Steuerbefreiung aus dem Titel der Vermietung eines Grundstücks nicht in Betracht kommt vergleiche Achatz/Ruppe, UStG4, Paragraph 6, Tz 393). Indem die Abgabenbehörde der Bestimmung des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 16, UStG 1994 einen Inhalt beigemessen hat, der in Ansehung des streitgegenständlichen Fischereirechts vom Unionsrecht abweicht, hat sie die Rechtslage verkannt.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62006CJ0451 Walderdorff VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150123.X04Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018