Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/10/0077 E 26. Februar 2007 VwSlg 17134 A/2007 RS 2Stammrechtssatz
Mit der gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG erhobenen Beschwerde können Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, die in einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründet sind. Eine nach Auffassung des Beschwerdeführers unangemessen lange Verfahrensdauer stellt jedoch keine solche Rechtsverletzung dar.Mit der gemäß Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG erhobenen Beschwerde können Rechtsverletzungen geltend gemacht werden, die in einer Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründet sind. Eine nach Auffassung des Beschwerdeführers unangemessen lange Verfahrensdauer stellt jedoch keine solche Rechtsverletzung dar.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012100151.X01Im RIS seit
14.01.2015Zuletzt aktualisiert am
15.01.2015