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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 2012/I/120;Rechtssatz
Die Dienstversehung eines Beamten in alkololisiertem Zustand kann -
abhängig von seinen Arbeitsplatzaufgaben und der konkreten dienstlichen Situation - dienstliche Interessen unter Umständen auch weit stärker gefährden als ein bloßer "Krankenstand".
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Allgemein Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014120021.J05Im RIS seit
30.08.2016Zuletzt aktualisiert am
30.08.2016