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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §75 Abs1 idF 1997/I/061;Rechtssatz
Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Beendigung eines Karenzurlaubes setzt eine diesbezügliche ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung voraus (Hinweis E 20. Oktober 2014, 2010/12/0134). Eine solche ausdrückliche Ermächtigung zur rückwirkenden rechtsgestaltenden Beendigung eines Karenzurlaubes gemäß § 75 Abs. 1 BDG 1979 existiert nicht.Die Zulässigkeit einer rückwirkenden Beendigung eines Karenzurlaubes setzt eine diesbezügliche ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung voraus (Hinweis E 20. Oktober 2014, 2010/12/0134). Eine solche ausdrückliche Ermächtigung zur rückwirkenden rechtsgestaltenden Beendigung eines Karenzurlaubes gemäß Paragraph 75, Absatz eins, BDG 1979 existiert nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014120011.J04Im RIS seit
02.10.2017Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017