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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293;Rechtssatz
In einem Verfahren betreffend Aufenthaltstitel kann im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung eine nur geringfügige Unterschreitung des nach der österreichischen Rechtslage maßgeblichen Richtsatzes nach § 293 ASVG von Bedeutung sein (Hinweis E 21. Dezember 2010, 2009/21/0002).In einem Verfahren betreffend Aufenthaltstitel kann im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung eine nur geringfügige Unterschreitung des nach der österreichischen Rechtslage maßgeblichen Richtsatzes nach Paragraph 293, ASVG von Bedeutung sein (Hinweis E 21. Dezember 2010, 2009/21/0002).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013220009.X02Im RIS seit
04.02.2015Zuletzt aktualisiert am
05.02.2015