Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, welche Grundstücke der Flurbereinigung unterzogen werden und ob überhaupt ein Verfahren einzuleiten ist, ist nicht im Verfahrensabschnitt betreffend den Flurbereinigungsplan zu entscheiden. Spätestens mit einer Berufung gegen Besitzstandsausweis und Bewertungsplan kann die Einbeziehung von Grundstücken in der Weise angefochten werden, dass die Gesetzwidrigkeit des Einleitungsbescheides behauptet wird (vgl. E 17. Dezember 2009, 2008/07/0037).Die Frage, welche Grundstücke der Flurbereinigung unterzogen werden und ob überhaupt ein Verfahren einzuleiten ist, ist nicht im Verfahrensabschnitt betreffend den Flurbereinigungsplan zu entscheiden. Spätestens mit einer Berufung gegen Besitzstandsausweis und Bewertungsplan kann die Einbeziehung von Grundstücken in der Weise angefochten werden, dass die Gesetzwidrigkeit des Einleitungsbescheides behauptet wird vergleiche E 17. Dezember 2009, 2008/07/0037).
Schlagworte
Berufungsrecht Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014070068.L02Im RIS seit
06.02.2015Zuletzt aktualisiert am
20.03.2015