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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z2;Rechtssatz
Für den Erfolg eines Wiederaufnahmeantrags ist auch Voraussetzung, dass das Beweismittel im Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnte.
Schlagworte
VerschuldenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014020146.L01Im RIS seit
03.09.2015Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015