Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1298;Rechtssatz
Da dem gemäß § 67 Abs. 10 ASVG zur Haftung für Beiträge herangezogenen Geschäftsführer einer GmbH die Unterlassung einer gesetzlichen Meldeverpflichtung vorgeworfen wird, wäre es an ihm gelegen gewesen, Behauptungen über Tatsachen aufzustellen, aus denen er ohne sein Verschulden an der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen gehindert gewesen sei (§ 1298 ABGB; vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2004, 2001/08/0209, mwN).Da dem gemäß Paragraph 67, Absatz 10, ASVG zur Haftung für Beiträge herangezogenen Geschäftsführer einer GmbH die Unterlassung einer gesetzlichen Meldeverpflichtung vorgeworfen wird, wäre es an ihm gelegen gewesen, Behauptungen über Tatsachen aufzustellen, aus denen er ohne sein Verschulden an der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen gehindert gewesen sei (Paragraph 1298, ABGB; vergleiche das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 2004, 2001/08/0209, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012080216.X02Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
11.03.2015