Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293 idF 2012/II/441;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ro 2014/09/0025Rechtssatz
Außergewöhnliche, medizinisch indizierte Aufwendungen für ärztliche Behandlungen oder Medikamente werden regelmäßig dann, wenn sie nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, neben dem "unpfändbaren Freibetrag" zu berücksichtigen sein.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014090024.J05Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
11.03.2015