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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Eine materiell-rechtliche Beratung von Verfahrensparteien zählt nicht zu den Pflichten einer Behörde; im Hinblick auf die alleinige Maßgeblichkeit der konstitutiven Gewerbeanmeldung kommt ein Vorgehen nach § 13a AVG in einem Prüfungsverfahren nach § 340 GewO 1994 nicht in Betracht (Hinweis E vom 27. März 1990, 89/04/0170).Eine materiell-rechtliche Beratung von Verfahrensparteien zählt nicht zu den Pflichten einer Behörde; im Hinblick auf die alleinige Maßgeblichkeit der konstitutiven Gewerbeanmeldung kommt ein Vorgehen nach Paragraph 13 a, AVG in einem Prüfungsverfahren nach Paragraph 340, GewO 1994 nicht in Betracht (Hinweis E vom 27. März 1990, 89/04/0170).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013040078.X05Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017