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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §26 Abs1;Rechtssatz
Beantragt der Revisionswerber innerhalb der gegen den angefochtenen Bescheid ursprünglich zur Verfügung stehenden Beschwerdefrist die Gewährung der Verfahrenshilfe, beginnt die durch die Einbringung des Verfahrenshilfeantrages unterbrochene Frist mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung als Verfahrenshelfer gemäß § 26 Abs. 3 VwGG neu zu laufen. Eine innerhalb dieser Frist erhobene Revision ist als rechtzeitig erhoben anzusehen.Beantragt der Revisionswerber innerhalb der gegen den angefochtenen Bescheid ursprünglich zur Verfügung stehenden Beschwerdefrist die Gewährung der Verfahrenshilfe, beginnt die durch die Einbringung des Verfahrenshilfeantrages unterbrochene Frist mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung als Verfahrenshelfer gemäß Paragraph 26, Absatz 3, VwGG neu zu laufen. Eine innerhalb dieser Frist erhobene Revision ist als rechtzeitig erhoben anzusehen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014220018.J01Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
05.03.2015