RS Vwgh 2014/12/16 Ro 2014/16/0075

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Veröffentlicht am 16.12.2014
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Auch ein Ersuchen um Übersendung des Gerichtsaktes, das den Gegenstand des Mandatsbescheides betrifft, kann einen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bewirkenden Ermittlungsschritt darstellen (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 18. September 1996, Zl. 96/03/0098, sowie vom 23. Jänner 2001, Zl. 2000/11/0276, sowie die in Hengstschläger/Leeb, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Teilband, unter Rz 41 f zu § 57 AVG wiedergegebene Rechtsprechung).Auch ein Ersuchen um Übersendung des Gerichtsaktes, das den Gegenstand des Mandatsbescheides betrifft, kann einen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bewirkenden Ermittlungsschritt darstellen vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 18. September 1996, Zl. 96/03/0098, sowie vom 23. Jänner 2001, Zl. 2000/11/0276, sowie die in Hengstschläger/Leeb, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Teilband, unter Rz 41 f zu Paragraph 57, AVG wiedergegebene Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014160075.J03

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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