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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Auch ein Ersuchen um Übersendung des Gerichtsaktes, das den Gegenstand des Mandatsbescheides betrifft, kann einen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bewirkenden Ermittlungsschritt darstellen (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 18. September 1996, Zl. 96/03/0098, sowie vom 23. Jänner 2001, Zl. 2000/11/0276, sowie die in Hengstschläger/Leeb, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Teilband, unter Rz 41 f zu § 57 AVG wiedergegebene Rechtsprechung).Auch ein Ersuchen um Übersendung des Gerichtsaktes, das den Gegenstand des Mandatsbescheides betrifft, kann einen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bewirkenden Ermittlungsschritt darstellen vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 18. September 1996, Zl. 96/03/0098, sowie vom 23. Jänner 2001, Zl. 2000/11/0276, sowie die in Hengstschläger/Leeb, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, 2. Teilband, unter Rz 41 f zu Paragraph 57, AVG wiedergegebene Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014160075.J03Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017