RS Vwgh 2014/12/16 Ro 2014/16/0075

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2014
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/11/0202 E 21. Oktober 1994 VwSlg 14146 A/1994 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Das Ermittlungsverfahren iSd § 57 Abs 3 AVG kann auch die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorstellung betreffen (Hinweis E 19.2.1986, 85/11/0231 VwSlg 12038 A/1986). Im vorliegenden Fall aber war auf den ersten Blick zu sehen, daß die Vorstellung des Bf rechtzeitig eingebracht worden war. Weiterer Ermittlungen bedurfte es nicht. Der erwähnte erste Blick aber stellt keinen Verfahrensschritt dar - abgesehen davon, daß er aktenmäßig gar nicht zum Ausdruck kommt, sodaß es nach der Aktenlage offen ist, ob die Erstbehörde der Rechtzeitigkeit der Vorstellung überhaupt Beachtung geschenkt hat.Das Ermittlungsverfahren iSd Paragraph 57, Absatz 3, AVG kann auch die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorstellung betreffen (Hinweis E 19.2.1986, 85/11/0231 VwSlg 12038 A/1986). Im vorliegenden Fall aber war auf den ersten Blick zu sehen, daß die Vorstellung des Bf rechtzeitig eingebracht worden war. Weiterer Ermittlungen bedurfte es nicht. Der erwähnte erste Blick aber stellt keinen Verfahrensschritt dar - abgesehen davon, daß er aktenmäßig gar nicht zum Ausdruck kommt, sodaß es nach der Aktenlage offen ist, ob die Erstbehörde der Rechtzeitigkeit der Vorstellung überhaupt Beachtung geschenkt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014160075.J02

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten