RS Vwgh 2014/12/16 Ro 2014/16/0070

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Veröffentlicht am 16.12.2014
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Mit den Ausführungen zur Beweiswürdigung des Bundesfinanzgerichtes, welches nach Ansicht der Revisionswerberin den Nachweis nicht erbracht habe, dass der festgestellte Sachverhalt sich so ereignet habe, vernachlässigt die Revisionswerberin, dass es sich im Revisionsfall um einen Sicherstellungsauftrag handelt und für die Feststellung des Sachverhaltes die auf konkrete Umstände gestützte Vermutung genügt, ohne dass bereits der Nachweis erbracht werden muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014160070.J02

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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