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92 LuftverkehrNorm
LuftfahrtG 1958 §46;Rechtssatz
Unionsrechtlichen Regelungen ist nicht zu entnehmen, dass mit der Genehmigung einer Ausbildungsorganisation durch das nationale Recht vorgesehene Bewilligungserfordernisse betreffend ein Unterschreiten der Mindestflughöhe hinfällig würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013030141.X02Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015