RS Vwgh 2014/12/18 Ro 2014/12/0030

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Veröffentlicht am 18.12.2014
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40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Rechtssatz

Das in § 1 Abs. 1 DVG 1984 iVm § 45 Abs. 3 AVG enthaltene Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs bezieht auf die "Ergebnisse der Beweisaufnahmen", also auf Tatfragen, nicht aber auf die von der Behörde gebrauchten rechtlichen Argumente.Das in Paragraph eins, Absatz eins, DVG 1984 in Verbindung mit Paragraph 45, Absatz 3, AVG enthaltene Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs bezieht auf die "Ergebnisse der Beweisaufnahmen", also auf Tatfragen, nicht aber auf die von der Behörde gebrauchten rechtlichen Argumente.

Schlagworte

Parteiengehör Rechtliche Würdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014120030.J04

Im RIS seit

11.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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