Index
40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Das in § 1 Abs. 1 DVG 1984 iVm § 45 Abs. 3 AVG enthaltene Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs bezieht auf die "Ergebnisse der Beweisaufnahmen", also auf Tatfragen, nicht aber auf die von der Behörde gebrauchten rechtlichen Argumente.Das in Paragraph eins, Absatz eins, DVG 1984 in Verbindung mit Paragraph 45, Absatz 3, AVG enthaltene Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs bezieht auf die "Ergebnisse der Beweisaufnahmen", also auf Tatfragen, nicht aber auf die von der Behörde gebrauchten rechtlichen Argumente.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche WürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014120030.J04Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
05.03.2015