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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §44;Rechtssatz
Durch eine an Vorgesetzte gerichtete Weisung, die auch an den Beamten "zur Kenntnisnahme" gelangte, wurde dieser zwar über die Erlassung einer Weisung in Kenntnis gesetzt, ohne jedoch dadurch Adressat dieser Weisung zu werden, weshalb diese ihn nicht in eigenen Rechten berühren konnte.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014120018.J06Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
26.07.2018