Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2014/07/0003 Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/22/0028 E 7. Juni 2016Rechtssatz
Die durch ein anhängiges Widerstreitverfahren bewirkte (oder ermöglichte) Aussetzung aller Bewilligungsverfahren wird mit dem das Widerstreitverfahren entscheidenden Bescheid beendet; an ihre Stelle tritt in Bezug auf die nicht bevorzugten Vorhaben ein Genehmigungshindernis, an welches auch die UVP-Behörde gebunden ist (vgl. E 18. Dezember 2014, Ro 2014/07/0033)Die durch ein anhängiges Widerstreitverfahren bewirkte (oder ermöglichte) Aussetzung aller Bewilligungsverfahren wird mit dem das Widerstreitverfahren entscheidenden Bescheid beendet; an ihre Stelle tritt in Bezug auf die nicht bevorzugten Vorhaben ein Genehmigungshindernis, an welches auch die UVP-Behörde gebunden ist vergleiche E 18. Dezember 2014, Ro 2014/07/0033)
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014070002.L04Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
23.01.2019