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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §6 Abs5;Rechtssatz
Kann in einem Verfahren betreffend Weiderechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken eine Frage zufolge der Verwaltungssatzungen nicht zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden (vgl. E 30. März 2004, 2002/06/0199), so ist ein Feststellungsinteresse der Eigentümer der Stammsitzliegenschaft zu verneinen.Kann in einem Verfahren betreffend Weiderechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken eine Frage zufolge der Verwaltungssatzungen nicht zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden vergleiche E 30. März 2004, 2002/06/0199), so ist ein Feststellungsinteresse der Eigentümer der Stammsitzliegenschaft zu verneinen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012070231.X02Im RIS seit
11.02.2015Zuletzt aktualisiert am
11.04.2019