Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §49;Rechtssatz
§ 4 Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz regelt Mindestanforderungen an den Wohnraum für die Au-pair-Kraft, die auch für die Ausstellung einer Anzeigebestätigung für eine Au-pair-Kraft wesentlich sind.Paragraph 4, Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz regelt Mindestanforderungen an den Wohnraum für die Au-pair-Kraft, die auch für die Ausstellung einer Anzeigebestätigung für eine Au-pair-Kraft wesentlich sind.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2014090004.X04Im RIS seit
17.02.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017