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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §137;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/12/0003 E 13. März 2009 RS 1Stammrechtssatz
Im Laufe der Zeit können sich bisweilen Verschiebungen der Schwerpunkte der jeweils auf einem einheitlichen Arbeitsplatz auftretenden Tätigkeiten ergeben, ohne dass derartige Verschiebungen sofort zu einer zeitraumbezogenen Neubewertung des Arbeitsplatzes zu führen hätten.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014120029.J04Im RIS seit
17.02.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017