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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Die dauernde Entziehung von Arbeitsplatzaufgaben, die zu einer schlechteren Bewertung dieses Arbeitsplatzes im Funktionsgruppenschema, also zu einem "Funktionsgruppensprung" zu Lasten des Beamten führt, stellt eine qualifizierte Verwendungsänderung dar und ist bescheidmäßig zu verfügen (Hinweis E 27. September 2011, 2009/12/0112). Entsprechendes würde auch für eine Veränderung der Gewichtung der Arbeitsplatzaufgaben dergestalt gelten, dass einem Beamten, dem bisher allein oder überwiegend Aufgaben der Verwendungsgruppe A1 zugewiesen wurden, in der Folge verstärkt Aufgaben, welche einer niedrigeren Verwendungsgruppe zuzuordnen sind, zugewiesen werden, sodass sodann ein Überwiegen der höherwertigen Aufgaben nicht mehr gegeben wäre. Auch eine solche Verwendungsänderung wäre als "qualifiziert" bescheidförmig zu verfügen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014120029.J03Im RIS seit
17.02.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017