RS Vwgh 2015/1/21 Ro 2014/12/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2015
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGbk-ÜG 2013 §2 Abs1;
VwGbk-ÜG 2013 §2 Abs2;
VwGbk-ÜG 2013 §2 Abs3;
VwGbk-ÜG 2013 §4 Abs1;
VwGbk-ÜG 2013 §4 Abs2;
ZustG §5;

Rechtssatz

Durch die in der Zustellverfügung zu erblickende behördliche Anordnung der Zustellung (hier an den Revisionswerber zu Handen seines ausgewiesenen gewerkschaftlichen Vertreters) ist - jedenfalls in Verbindung mit der Abfertigung des Schriftstückes - eine "Veranlassung" der Zustellung gegeben. Letzteres erfolgte am 30. Dezember 2013, sodass der angefochtene Bescheid als vor Ablauf des 31. Dezember 2013 zugestellt galt. Aus dem Grunde des § 4 Abs. 1 erster Satz VwGbk-ÜG 2013 war gegen diesen Bescheid daher die Erhebung einer Revision zulässig. Gemäß § 4 Abs. 2 legcit, welcher auch auf Konstellationen gemäß § 2 Abs. 2 legcit Anwendung findet (vgl. B 29. April 2014, Ro 2014/04/0040), ist die am 20. Februar 2014 zur Post gegebene Revision auch rechtzeitig.Durch die in der Zustellverfügung zu erblickende behördliche Anordnung der Zustellung (hier an den Revisionswerber zu Handen seines ausgewiesenen gewerkschaftlichen Vertreters) ist - jedenfalls in Verbindung mit der Abfertigung des Schriftstückes - eine "Veranlassung" der Zustellung gegeben. Letzteres erfolgte am 30. Dezember 2013, sodass der angefochtene Bescheid als vor Ablauf des 31. Dezember 2013 zugestellt galt. Aus dem Grunde des Paragraph 4, Absatz eins, erster Satz VwGbk-ÜG 2013 war gegen diesen Bescheid daher die Erhebung einer Revision zulässig. Gemäß Paragraph 4, Absatz 2, legcit, welcher auch auf Konstellationen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, legcit Anwendung findet vergleiche B 29. April 2014, Ro 2014/04/0040), ist die am 20. Februar 2014 zur Post gegebene Revision auch rechtzeitig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014120029.J01

Im RIS seit

17.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten