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26/01 WettbewerbsrechtNorm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung (Hinweis E vom 12. September 2013, 2013/04/005, 0049 bis 0053) ist nicht jede Maßnahme im Zuge einer Hausdurchsuchung für sich genommen beschwerdefähig. Für die Zuständigkeit der Behörde zur Behandlung einer Maßnahmenbeschwerde ist alleine maßgeblich, ob es zu einer Überschreitung der gerichtlichen Anordnung im Sinne eines Exzesses gekommen ist. Für diese Beurteilung ist der Wortlaut und der Sinngehalt der gerichtlichen Anordnung entscheidend. Von einem Exzess kann nur bei Maßnahmen gesprochen werden, die ihrem Inhalt und Umfang nach in der gerichtlichen Anordnung keine Deckung mehr finden. Die Modalitäten und näheren Umstände, unter denen eine durch eine gerichtliche Anordnung gedeckte Hausdurchsuchung erfolgte, sind dagegen keine vor den unabhängigen Verwaltungssenaten selbstständig bekämpfbaren Maßnahmen (vgl. entsprechend zu staatsanwaltlichen Anordnungen das E vom 24. Oktober 2013, 2013/01/0036, mwN).Nach der Rechtsprechung (Hinweis E vom 12. September 2013, 2013/04/005, 0049 bis 0053) ist nicht jede Maßnahme im Zuge einer Hausdurchsuchung für sich genommen beschwerdefähig. Für die Zuständigkeit der Behörde zur Behandlung einer Maßnahmenbeschwerde ist alleine maßgeblich, ob es zu einer Überschreitung der gerichtlichen Anordnung im Sinne eines Exzesses gekommen ist. Für diese Beurteilung ist der Wortlaut und der Sinngehalt der gerichtlichen Anordnung entscheidend. Von einem Exzess kann nur bei Maßnahmen gesprochen werden, die ihrem Inhalt und Umfang nach in der gerichtlichen Anordnung keine Deckung mehr finden. Die Modalitäten und näheren Umstände, unter denen eine durch eine gerichtliche Anordnung gedeckte Hausdurchsuchung erfolgte, sind dagegen keine vor den unabhängigen Verwaltungssenaten selbstständig bekämpfbaren Maßnahmen vergleiche entsprechend zu staatsanwaltlichen Anordnungen das E vom 24. Oktober 2013, 2013/01/0036, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040063.J01Im RIS seit
08.04.2015Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015