Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Beim Ausspruch einer Änderung der "fiktiven Einstufung" in die Verwendungsgruppe K4 handelt es sich nicht um einen rechtsgestaltenden Akt, sondern lediglich um eine Mitteilung über die unmittelbar auf Grund des Gesetzes eintretende besoldungsrechtliche Konsequenz der Verwendung des Beamten auf einem anderen - nach Ansicht der Dienstbehörde mit der Verwendungsgruppe K4 vergleichbaren - Arbeitsplatz.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2011120073.X02Im RIS seit
17.02.2015Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015