Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7;Rechtssatz
Die Entscheidung durch befangene Organwalter hat nicht die Unzuständigkeit der Behörde zur Folge. Eine Befangenheit kann nur einen Verfahrensmangel begründen, der dann relevant ist, wenn sich sachliche Bedenken gegen die Entscheidung ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014060002.J02Im RIS seit
17.02.2015Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015