RS Vwgh 2015/1/22 Ro 2014/06/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.2015
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/03/0165 E 24. September 2014 RS 18

Stammrechtssatz

Wenn die Frage zu klären ist, ob die Behauptung einer Person, im Verfahren als Partei übergangen zu sein, zutreffend ist, hat dies nach der im Zeitpunkt der Erlassung des bisher an andere Verfahrensparteien bereits ergangenen Bescheides geltenden Sach- und Rechtslage zu geschehen (Hinweis E vom 24. Juni 2014, 2011/05/0098, mwH).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014060002.J01

Im RIS seit

17.02.2015

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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