RS Vwgh 2015/1/28 Ra 2014/18/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2015
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verquickung von Staat und Religion besteht in muslimischen Staaten das Erfordernis einer Prüfung auch dem Schutz religiöser Werte dienender Strafvorschriften unter dem Gesichtspunkt einer unterstellten politischen Gesinnung. Die völlige Unverhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen, die wegen eines Verstoßes gegen bestimmte im Herkunftsstaat gesetzlich verbindlichen Moralvorstellungen drohen, kann unter diesem Blickwinkel asylrelevant sein (Hinweis E vom 19. November 2010, 2008/19/0206, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014180112.L02

Im RIS seit

05.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten