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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit der Verquickung von Staat und Religion besteht in muslimischen Staaten das Erfordernis einer Prüfung auch dem Schutz religiöser Werte dienender Strafvorschriften unter dem Gesichtspunkt einer unterstellten politischen Gesinnung. Die völlige Unverhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen, die wegen eines Verstoßes gegen bestimmte im Herkunftsstaat gesetzlich verbindlichen Moralvorstellungen drohen, kann unter diesem Blickwinkel asylrelevant sein (Hinweis E vom 19. November 2010, 2008/19/0206, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014180112.L02Im RIS seit
05.03.2015Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018