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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §3;Rechtssatz
Dem Umstand, dass ein Asylwerber von den Taliban (etwa aus Gründen politisch oder religiös unterstellter oppositioneller Gesinnung) unter Todesdrohung genötigt wurde, seinen Beruf als Lehrer aufzugeben, wodurch er in eine existentielle Notlage geraten sei und sich zur Flucht entschlossen habe, kann im Lichte der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E vom 8. September 1999, 98/01/0614, mwN, und E vom 29. März 2011, 2000/20/0539) die Asylrelevanz nicht von vornherein abgesprochen werden. Es hätte vielmehr einer Auseinandersetzung mit der Frage bedurft, ob die durch den Verlust des Arbeitsplatzes bewirkte Notlage des Asylwerbers existenzbedrohend war und ob für ihn die Möglichkeit bestand, dieser Situation entgegen zu wirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014180108.L01Im RIS seit
04.03.2015Zuletzt aktualisiert am
20.03.2015