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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §265 Abs2 idF 2013/I/014;Rechtssatz
Wenn das Finanzamt den Widerspruch zwischen Vorlagebericht und den vorgelegten Bescheiden und Bescheidbeschwerden in der Weise aufklärt, dass im Vorlagebericht irrtümlicherweise weitere Rechtsmittel genannt wurden (Beschwerde auch gegen die Wiederaufnahmebescheide), so hat das Bundesfinanzgericht ohne Weiteres - also ohne Entscheidung über den Vorlagebericht - über die vorgelegte Bescheidbeschwerde zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015150001.J03Im RIS seit
05.03.2015Zuletzt aktualisiert am
02.02.2018