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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §2 Abs1 Z22;Rechtssatz
War der Revisionswerber bei der Stellung des Antrages auf internationalen Schutz bereits volljährig und gilt er somit nicht als Familienangehöriger im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 22 AsylG 2005, kann er sich nicht auf das Durchschlagen gemäß § 34 Abs. 2 und 4 AsylG 2005 berufen.War der Revisionswerber bei der Stellung des Antrages auf internationalen Schutz bereits volljährig und gilt er somit nicht als Familienangehöriger im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 22, AsylG 2005, kann er sich nicht auf das Durchschlagen gemäß Paragraph 34, Absatz 2 und 4 AsylG 2005 berufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014010137.L02Im RIS seit
17.04.2015Zuletzt aktualisiert am
21.04.2015